Beratungskosten
Einzelstunde: 100,55 Euro (50 Minuten)
Paar/Familie Stunde: 120 Euro (60 Minuten)
Sollte eine Sitzung wesentlich länger dauern, wird das Honorar entsprechend angepasst.
Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
Private Krankenversichersicherungen übernehmen eventuell einen Teil des Honorars über die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Terminabsagen:
Sollten Sie später als 2 Tage vor dem Termin absagen, wird ein Ausfallhonorar nach § 615 BGB in Rechnung gestellt.
Vorteile:
- Schneller Termin
- Innovatives Therapieverfahren
- Selbstbestimmung über die Dauer
- Steuerliche Vorteile über § 33 EstG